So beauftragen Sie uns
Der Bearbeitungsablauf unserer Bewerbungsleistungen für Sie im Überblick:
1. Auftragseingang
Senden Sie uns Ihre Unterlagen bequem zu:
- per Kontaktformular
- per E-Mail: kontakt@benscon.com
- per Post: pörtner consulting, Im Bruch 31 (Gewerbegebiet), 56414 Hundsangen
2. Bestätigung
3. Bearbeitung
4. Versand
Sie haben anschließend die Möglichkeit, sich das Ergebnis des jeweiligen Bewerbungsservice anzuschauen und sich bei Bedarf mit uns in Verbindung zu setzen, um offene Fragen zu besprechen oder Änderungen vorzunehmen.
5. Rechnung
Wir verzichten bewusst auf die Option „Vorkasse“, da wir gezielt auf eine vertrauensvolle Kundenbeziehung setzen.
Welche Leistungen bietet Ihnen benscon?
Warum benscon Ihnen bei Ihrer Bewerbung helfen kann?
Wir sind ein kleines Team von erfahrenen Personalern, die benscon neben der aktuellen Tätigkeit betreiben. In unseren Jobs als Personaler (u.a. Personalleiter oder Personalreferenten) haben wir bereits tausende von Bewerbungen gesichtet. Dadurch haben wir gelernt worauf Unternehmen, Vorgesetzte und die Personalabteilungen achten. Viele Bewerber verschenken hier beim ersten Eindruck wertvolle Punkte. Und werden dadurch bereits in der ersten Runde aussortiert, weil Sie sich nicht die wichtige Frage „wie bewerbe ich mich richtig“ gestellt haben.
Wir möchten unsere Erfahrung zu Ihrem Nutzen einsetzen, damit Ihr erster Eindruck perfekt sitzt! Damit sind wir keine Bewerbungsschreiber, die sich nur auf einen schönen Text konzentrieren, sondern Profis aus der Praxis, die wissen worauf geachtet wird!
Hinweis: Sämtliche finanziellen Aufwendungen können von Ihnen steuerlich als Werbungskosten nach §9 und §19 des EStG (Einkommensteuergesetz) geltend gemacht werden. Für diejenigen von Ihnen, die sich aktuell im Status ALG II oder Hartz IV befinden, gewährt die Agentur für Arbeit einen Bewerbungszuschuss von bis zu 260,00 EUR pro Jahr. Weitere Informationen erhalten Sie dazu bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. » www.arbeitsagentur.de
Datenschutz: BENSCON, eine eingetragene Marke, verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten absolut vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung des Nutzers an Dritte weiterzugeben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, mit den Daten von Kunden nach den strengen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umzugehen.